Pflege- und Entwicklungsplan
(Auszug aus Erläuterungsbericht 1999 von Dipl.-Ing. Joseph Wurm)
Einleitung
Nach Beendigung des Torfabbaues im Schwattachfilz (ehemaliges Abbaugebiet B) konnte die Stadt Weilheim dort mit Förderung durch den Bayerischen Naturschutzfonds verschiedene Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege erwerben.
Im Zuge des kurz vor dem Abschluss stehenden Flurbereinigungsverfahrens Weilheim II hat die Teilnehmergemeinschaft der Stadt Weilheim sowie der Schutzgemeinschaft Weilheimer Moos e.V. weitere Flächen zum Kauf angeboten. Auch von privater Seite bestehen mehrere Kaufangebote. Weitere Flächenankäufe werden vom Bayerischen Naturschutzfonds nur gefördert, wenn eine entsprechende Pflege- und Entwicklungsplanung vorgelegt wird.
Fachliche Grundlage für diesen Pflege- und Entwicklungsplan ist eine eingehende Bestandserhebung und -bewertung, die unter anderem historische und aktuelle Landnutzung, Vegetation, Flora und Fauna sowie Wasserhaushalt des Gebietes untersucht. Die Planung soll die naturschutzfachliche Basis für die Pflege und Sicherung der noch vorhandenen Restbestände an hochwertigen Lebensräumen im Schwattachfilz bilden. Außerdem werden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Verbesserung degenerierter Flächen ermöglichen.
Durch die Setzung verschiedener Prioritäten im Zuge einer zweistufigen Maßnahmenplanung wird außerdem eine Entscheidungshilfe für die Dringlichkeit von Maßnahmen und hierfür ggf. erforderlichen Grunderwerb gegeben.
Übergeordnetes Ziel ist die Wiederherstellung eines ökologisch möglichst intakten Niedermoorgebietes mit unterschiedlichen Typen von Feuchtflächen. Dazu sollen in einer ersten Stufe umfangreiche Extensivierungen von bisher landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen durchgeführt werden. In einer zweiten Stufe sind Verbesserungen des Wasserhaushaltes geplant.
Mit dem nunmehr vorliegenden Pflege- und Entwicklungskonzept können Grundstückskäufe zielgerichtet getätigt sowie die jeweils notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen eingeleitet werden. Wichtige Partner bei der Umsetzung dieses Konzeptes sind insbesondere die Landwirte, deren Mitarbeit zur Erreichung der gesetzten Entwicklungsziele von größter Bedeutung ist. Neben dem Grunderwerb sind dabei auch privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. im Rahmen des Vertragsnaturschutzes) ein geeignetes Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen können selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis mit Einwilligung der jeweiligen Eigentümer verwirklicht werden.